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   VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12   

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VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12 (https://dejure.org/2012,87160)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.04.2012 - 1 B 679/12 (https://dejure.org/2012,87160)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. April 2012 - 1 B 679/12 (https://dejure.org/2012,87160)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12
    In einer solchen Situation bedarf es keines Rückgriffs auf ältere Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398 f. und Hess. VGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 1 B 203/10 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08

    Einschränkung der Vergleichbarkeit aus der Art der Beurteilung als

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass unterschiedliche lange Beurteilungszeiträume die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen nicht ausschließen, solange im Einzelfall auf der Grundlage dieser Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach Bestenauslesegrundsätzen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt und dass es nicht erforderlich ist, dass die Beurteilungszeiträume annähernd gleich lang sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. Februar 2012 - 6 B 181/12 -, IÖD 2012, S. 86 f. und vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, RiA 2009, 140; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263).
  • OVG Hamburg, 25.04.2008 - 1 Bs 52/08

    Einstweilige Anordnung in beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren wegen falscher

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass unterschiedliche lange Beurteilungszeiträume die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen nicht ausschließen, solange im Einzelfall auf der Grundlage dieser Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach Bestenauslesegrundsätzen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt und dass es nicht erforderlich ist, dass die Beurteilungszeiträume annähernd gleich lang sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. Februar 2012 - 6 B 181/12 -, IÖD 2012, S. 86 f. und vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, RiA 2009, 140; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 6 B 181/12

    Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Qualifikationsvergleich dienstliche

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass unterschiedliche lange Beurteilungszeiträume die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen nicht ausschließen, solange im Einzelfall auf der Grundlage dieser Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach Bestenauslesegrundsätzen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt und dass es nicht erforderlich ist, dass die Beurteilungszeiträume annähernd gleich lang sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. Februar 2012 - 6 B 181/12 -, IÖD 2012, S. 86 f. und vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, RiA 2009, 140; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263).
  • VG Gießen, 27.02.2012 - 5 L 2212/11

    Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Amtsgerichts Gießen: Konkurrent

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 27. Februar 2012 - 5 L 2212/11.GI - wird zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

    Ausreichend ist vielmehr, dass ein Qualifikationsvergleich nach Bestenauslesegrundsätzen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt (Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - 1 B 679/12 -, juris, Rdnr. 3).
  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Dies gilt allerdings nicht, soweit sich eine tragfähige Aussage zur Qualifikation des zu Beurteilenden - beispielsweise im Hinblick auf die Entwicklung seiner Leistungsstärke und seines Leistungswillens als für die Befähigung und Eignung relevante Aspekte - nur unter Berücksichtigung auch der Leistungen im länger als drei Jahre zurückliegenden Abschnitt des Beurteilungszeitraums treffen lässt (vgl. zu Vorstehendem: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 26. Mai 1982 - 2 A 102/81 -, juris und vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris Rn. 30; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2010 - 2 B 126/10 -, juris Rn. 14; im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Länge von Beurteilungszeiträumen, die zu vergleichenden dienstlichen Berteilungen zugrunde liegen, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2019 - 1 B 997/18 -, juris Rn. 9 = Schütz BeamtR ES/D I 2 Nr. 150 Rn. 9, vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rn. 43 sowie vom 30. April 2012 - 1 B 679/12 -, juris Rn. 3 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 B 1120/19 -, juris Rn. 91; kritisch Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand: April 2016/November 2017, Teil B VI Rn. 353 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.2018 - 5 ME 21/18

    Prüfung der Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Rahmen einer

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist aber hinreichend geklärt, dass unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen nicht ausschließen, solange im Einzelfall auf der Grundlage dieser Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach Bestenauslesegrundsätzen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 12.8.2015 - 4 S 1405/15 -, juris Rn. 8; Hamb. OVG, Beschluss vom 25.4.2008 - 1 Bs 52/08, 1 So 51/08 -, juris Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 2.10.2014 - 1 B 774/14 -, juris Rn. 23 und Beschluss vom 30. April 2012 - 1 B 679/12 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2015 - 6 B 865/15 -, juris Rn 6 f.; Beschluss vom 27.2.2012 - 6 B 181/12 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.9.2011 - 6 A 1284/11 -, juris Rn. 20; a. A. Thür.

    Für die streitige Bewerberauswahl ist der aktuelle Leistungsstand ausschlaggebend (Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2012, a. a. O., Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 5 ME 55/22

    Leistungsentwicklung; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Vorbeurteilung

    Da für die Bewerberauswahl der aktuelle Leistungsstand ausschlaggebend ist, während Erkenntnisse, die einen länger zurückliegenden Zeitraum betreffen, in der Regel von geringerem Gewicht sind, ist es für die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von größerer Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zu nicht erheblich auseinanderfallenden Stichtagen endet, als dass der insgesamt erfasste Zeitraum zum gleichen Stichtag beginnt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.4.2012 - 1 B 679/12 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 27.2.2012 - 6 B 181/12 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2019 - 5 ME 113/19 -, m. w. Nw.; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

    Da für die Bewerberauswahl der aktuelle Leistungsstand ausschlaggebend ist, während Erkenntnisse, die einen länger zurückliegenden Zeitraum betreffen, in der Regel von geringerem Gewicht sind, ist es für die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von größerer Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zu nicht erheblich auseinanderfallenden Stichtagen endet, als dass der insgesamt erfasste Zeitraum zum gleichen Stichtag beginnt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.4.2012 - 1 B 679/12 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 27.2.2012 - 6 B 181/12 -, juris Rn. Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2019 - 5 ME 113/19 -, m. w. Nw.).
  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Erkenntnisse, die einen länger zurückliegenden Zeitraum betreffen, sind für die Entscheidung in der Regel von geringerem Gewicht (Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2012, - 1 B 679/12 -).
  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 774/14
    Erkenntnisse, die einen länger zurückliegenden Zeitraum betreffen, sind für die Entscheidung in der Regel von geringerem Gewicht (Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2012, - 1 B 679/12 -).
  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

    Allerdings führt dieser Verstoß gegen die Beurteilungsrichtlinien nicht zur Unverwertbarkeit der Beurteilung insgesamt, denn dieser Zusatz ist lediglich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - 1 B 679/12 -).
  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 773/14
    Erkenntnisse, die einen länger zurückliegenden Zeitraum betreffen, sind für die Entscheidung in der Regel von geringerem Gewicht (Hess.VGH, Beschluss vom 30. April 2012, - 1 B 679/12 -).
  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615

    Konkurrenteneilverfahren, fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen, keine

    Erkenntnisse, die einen länger zurückliegenden Zeitraum betreffen, sind für die Entscheidung in der Regel von geringerem Gewicht (vgl. HessVGH, B.v. 30.4.2012 - 1 B 679/12 - juris Rn. 3).
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